Prüfungen
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- Zuletzt aktualisiert: 21. Mai 2015
Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes findet eine schriftliche Zwischenprüfung vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Sie gliedert sich in folgende Prüfungsgebiete:
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Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen (Behandlungsassistenz, Praxisorganisation und -verwaltung, Abrechnungswesen, Wirtschafts- und Soziakunde) und einem praktischen Teil.
Weitergehende Informationen zum Thema Prüfungen finden Sie unter http://www.blzk.de/blzk/site.nsf/id/pa_pruefungen_zfa.html .